Dipl.-Psych. Imogen Willers

Behandlung

Behandlungsphilosophie

Jeder Mensch ist verschieden und meine Erfahrung ist, dass manch lohnendes (Behandlungs-) Ziel oft erst auf dem Weg erkennbar wird.

Daher wende ich in der Regel keine manualisierten Behandlungskonzepte an, sondern wähle angepasst an die jeweilige Behandlungssituation und Bedürfnisse geeignete Methodenbausteine aus. Dabei ist mir ein partnerschaftliches Zusammenarbeiten auf Augenhöhe wichtig, bei dem wir uns auf der Basis von Wertschätzung und Transparenz immer wieder über den bisherigen und den weiteren Weg in der Therapie abstimmen. Durch die Behandlung sollen Sie zum Experten für Ihr Problem und dessen Bewältigung werden. Hierbei unterstütze ich Sie durch gezielte Aufklärung über Zusammenhänge, Störungskonzepte und Bewältigungsstrategien sowie die Anleitung zum (später selbst durchgeführten) kontinuierlichen Üben und Anwenden. Emotions- und erlebensfokussierte Ansätze ergänzen dabei auf wertvolle Weise die Behandlung.

Bereits vorhandene Ressourcen, also Kraftquellen in Ihrem Leben, möchte ich mit Ihnen gemeinsam identifizieren und ausgestalten. Ich begleite Sie in zielorientierten Gesprächen, die von Verständnis geprägt sind und Selbst-Verständnis fördern sollen. So möchte ich Sie darin unterstützen, die Fähigkeiten und das Vertrauen zu entwickeln, Ihre persönlichen problematischen Situationen erfolgreich bewältigen zu können.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen Ihren individuellen Weg zu entdecken!


Ablauf und Kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse. Voraussetzung ist die Bewilligung des Antrages auf Psychotherapie, den wir gemeinsam erstellen. Bevor eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt wird, erfolgen sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden, um zu klären, ob für Ihr Anliegen eine Psychotherapie der geeignete Weg ist oder andere Maßnahmen zu empfehlen sind.

In den sogenannten Probatorischen Sitzungen können wir uns weiter kennenlernen und prüfen, ob wir uns eine zielführende Zusammenarbeit vorstellen können. In dieser Phase werden auch Informationen erarbeitet, die für die Therapieplanung und Antragsstellung notwendig sind und schließlich der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.

Je nach Vereinbarung und Notwendigkeit wird eine sogenannte Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (in der Regel bis zu 60 Sitzungen) beantragt. Für die Psychotherapeutischen Sprechstunden sowie die Probatorischen Sitzungen bedarf es keiner vorherigen Antragsstellung.

Private Krankenversicherungen und Selbstzahler

Als Therapeutin im gesetzlichen Krankenkassensystem behandle ich privat Versicherte nur in Einzelfällen. Bitte geben Sie direkt bei der Terminanfrage an, wenn Sie privat versichert sind und klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob die Kosten für die (der eigentlichen Behandlung vorgeschaltete) probatorische Phase übernommen werden und welche Vertragsbedingungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihnen gelten.

In Einzelfällen kann eine Privatliquidation als Selbstzahler sinnvoll oder notwendig sein. Sprechen Sie mich an!

Für privat Versicherte und Selbstzahler richten sich die Kosten für die einzelnen Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).